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Erd-, Feuer-, See-, Natur-, Baum-, Kristall-, und Diamantbestattungen
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 Partner der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG - Partner von FriedWald GmbH
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Fragen und Antworten

Fragen und Antworten


1. Wie teuer ist eine Bestattung?

Grundsätzlich sind eine ganze Reihe von Faktoren bei einem Sterbefall zu berücksichtigen. Es ist fast unmöglich, im Vorfeld eine genaue Kostenangabe über eine Bestattung zu machen, ohne Detailkenntnisse.

Welche Art der Bestattung, z.B. eine Erd-, Feuer- oder Seebestattung, ob ein Grab vorhanden ist oder ein neues gepachtet wird, ob eine Zeitungsanzeige, Trauerdruck, Musiker, eine Blumendekoration oder ein Grabstein gewünscht wird, spielt nämlich bei der Kostenerstellung eine entscheidende Rolle.

1a. Die Kosten einer Bestattung setzen sich im Regelfall wie folgt zusammen:
· Leistungen unseres Hauses, der so genannten Eigen- oder Bestatterleistung
· Leistungen Dritter, der so genannten Fremdleistung z.B. Überführung, Florist, Zeitungsanzeigen, Musiker, Sänger
· Gebühren, z.B. für Grabstelle, Reederei, Sterbeurkunden, Krematorium,

Kühl-/Aufbewahrung, Arztrechnung für die Ausstellung eines Totenscheines

Das Bestattungsinstitut Besser Bestatten erstellt nach der Trauerfeier eine detaillierte Rechnung aller auf den drei Dienstleistungsgebieten erbrachten Leistungen. Diese ergeben eine Endsumme, die in der Regel erst nach Kenntnis aller Gegebenheiten und Wünsche festgelegt werden kann.

Pauschalangebote, die immer wieder im Internet kursieren, sind oft reine Lockangebote und werden, sobald man einen Sonderwunsch hat, wesentlich teurer. Ein Grundangebot schließt nicht alle Details einer Bestattung ein, diese ergeben sich erst nach dem Bestattungsgespräch.

2. Kann man eine Bestattungsvorsorge vorfinanzieren?

Ja. Fast alle Bestattungsinstitute bieten die Möglichkeit der Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten an. Diese kann für sich selber oder für dritte Personen abgeschlossen werden.

In der Bestattungsvorsorge werden die Bestattungsart, der Beisetzungsort, persönliche Daten, Ablauf der Trauerfeier und Beisetzung, Ansprechpartner im Sterbefall und Finanzierung der Bestattung aufgenommen. Die Finanzierung kann bei der Deutschen Bestattungstreuhand AG abgesichert werden, durch die Einzahlung einer Einmalzahlung oder in Teilbeiträgen. Auch eine Sterbegeldversicherung kann hinterlegt werden um die spätere Bestattung zu finanzieren. Darüber hinaus können wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten einer Finanzierung informieren. Für diesen Fall arbeiten wir mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG zusammen.

3. Ist der Bestatter frei wählbar?

Ja. Wenn dem Arzt sich Anhaltspunkte für einen nicht-natürlichen Tod ergeben, die Todesursache nicht aufgeklärt ist oder es sich um einen unbekannten Toten handelt, verständigt der Arzt die Polizei. Die Polizei beauftragt ein bestimmtes Bestattungsinstitut das das günstigste Angebot bei einer Ausschreibung abgegeben hat.
Der Bestatter ist aber nur polizeilich berechtigt, den Verstorbenen vom jeweiligen Sterbeort in die nächstgelegene (dafür vorgesehene) Kühlhalle zu Überführen. Das heißt, er arbeitet der Polizei bloß zu, sorgt dafür, dass die öffentliche Ordnung wiederhergestellt wird. (Erstabholung) Am Tag der Freigabe durch die Staatanwaltschaft hört sein Auftrag durch die Polizei auf. Bis dahin sind die Kühlkosten durch die Staatsanwaltschaft bzw. Kriminalpolizei gedeckt. Folglich hat er ab dort mit dem Verstorbenen und erst recht mit dessen Angehörigen, formal gesehen, nicht mehr das Geringste zu tun.
Das wissen aber die meisten Angehörigen nicht.
Sie glauben, weil die Polizei sich auf diesen Bestatter festgelegt hat, wären auch sie verpflichtet, diesen die weitere Bestattung abwickeln zu lassen.
Die Polizei kann niemals Angehörige verpflichten, einem bestimmten Bestatter einen Auftrag zu erteilen. Sie kann lediglich bestimmen, dass der Bereitschaftsbestatter zum Unfallort bzw. Sterbeort kommt und den Verstorbenen sicherstellt.
Dies gilt für alle Sterbefälle, z.B. auch Krankenhäuser, Pflegeheime, bei häuslicher Pflege usw.
Es kann in jedem Fall der Wunschbestatter der in der Verantwortung ihres Vertrauens steht, gewählt werden.

4. Wer zahlt, wenn kein Geld da ist?

Wenn die verstorbene Person keine Angehörigen hat, keine Bestattungsvorsorge hinterlegt hat oder keiner die Bestattung in Auftrag gibt, ordnet das zuständige Ordnungsamt eine Bestattung von Amtswegen an, dies nennt man eine amtsbehördliche Bestattung.

Dabei wird oft die preisgünstigste Bestattung ohne Trauerfeier gewählt. Werden Angehörige noch ausfindig gemacht, müssen sie den ausgelegten Betrag an das Ordnungsamt zurückzahlen. Haben diese Angehörigen allerdings nicht die finanziellen Möglichkeiten, die Kosten zu tragen, können diese bei ihrem zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme der Bestattung stellen.

Die Sozialämter sind, bis die Prüfung der Vermögensverhältnisse abgeschlossen ist, eigentlich verpflichtet die Bestattung vorzufinanzieren. Das Amt kann die Kosten für eine einfache, ortsübliche, würdige Bestattung übernehmen. Wird der Bescheid abgelehnt, bleiben die Kosten bei den Angehörigen.

5. Wenn das Sozialamt schon die Heimkosten bezahlt, zahlt es dann auch die Bestattung?

Nein, nicht zwingend. Laut dem BGB sind Angehörige unterhaltspflichtig für ihre Verwandten. Der Gesetzgeber hat aber großzügige Freibeträge eingerichtet, damit sie selber nicht in Armut geraten, nur weil sie die Pflegekosten für einen Elternteil aufbringen müssen. Ist nicht genug Geld vorhanden, springen die Sozialämter ein. Eine Bestattung ist ein einmaliges Ereignis, im Gegensatz zu den ständig laufenden Unterhaltskosten und kann den Kindern durchaus zugemutet werden.

6. Zahle ich beim Bestatter mehr für Traueranzeigen, Blumen usw. als bei der Zeitung und dem Gärtner direkt?

Nein. Das bedeutet, für den Kunden kostet es gleich viel, ob er die Traueranzeige beim Bestatter oder bei der örtlichen Zeitung schaltet. Die Zeitungsredaktion bekommt vom Bestatter eine fertig erstellte Anzeige, spart sich den Kundenberater und ist oft auch nicht mehr für evtl. Fehler verantwortlich.

7. Was ist die Ruhefrist und wie lang ist diese?

Die Ruhefrist ist die Laufzeit eines Grabes und sie ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich. Sie beträgt in unserer Region mindestens 20 Jahre für Urnen-bzw. Erdbestattungen. Rechtlich ist in dieser Zeit das Öffnen der Grabstelle eine Störung der Totenruhe. Auf den meisten Friedhöfen kann diese Grabstelle dann wieder neu belegt werden. Auf vielen Friedhöfen muss die Nutzung des Grabes für die gesamte Ruhefrist im Voraus bezahlt werden.

8. Was passiert nach der Ruhefrist?

Ist die Ruhefrist abgelaufen, haben die Angehörigen die Möglichkeit das Grab für eine weitere Nutzungszeit zu pachten, außer es handelt sich um ein Reihengrab, dass immer nur für eine Ruhefrist erworben werden kann. Wird die Grabstelle durch die Angehörigen aufgegeben, passiert in der Regel erst einmal nichts. Wird das Grab von einem anderen erworben und findet dort eine Bestattung statt, dann werden die vorhandenen Gebeine in der gleichen Grabstelle einfach etwas tiefer beigesetzt. Wenn Urnen ausgegraben werden, dann finden diese in der Regel ihren Platz auf dem anonymen Urnenfeld des Friedhofs. Grundsätzlich bleiben jedoch alle menschlichen Überreste auf dem jeweiligen Friedhof.


9. Wie lange darf man einen Verstorbenen zu Hause maximal aufbahren?

Jeder Verstorbene ist innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Kühlhalle zu überführen. Die Überführung darf erst nach der ärztlichen Leichenschau stattfinden.

Wünschen die Angehörigen zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Verabschiedung, so ist das beim Überführer oder im Krematorium in einem dafür individuell hergerichteten Verabschiedungsraum jederzeit möglich. Sie können dafür auch eigene Sachen des Verstorbenen, Blumenarrangements oder Sargbeigaben mitbringen.

10. Gibt es noch das Sterbegeld?

Nein. Seit 2004 zahlen Krankenkassen kein Sterbegeld zur Deckung der Bestattungskosten mehr. Beim Tod der Empfänger von Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Bestattungsgeld gewährt. Kann demjenigen, der endgültig zur Tragung der Kosten einer Bestattung verpflichtet ist, die Kostentragung aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden, so hat er Anspruch auf Übernahme der notwendigen Kosten der Bestattung durch das Sozialamt (§ 74 SGB XII). Örtlich zuständig ist dabei das Sozialamt des Sterbeortes (§ 98 Abs. 2 SGB XII).

11. Erbe ausgeschlagen, muss ich die Bestattungskosten zahlen?

Wird das Erbe ausgeschlagen, bleibt die gesetzliche Bestattungspflicht § 16 Bestattungsgesetz davon unberührt. Gegebenenfalls bleibt der Angehörige/Erbe also im Rahmen der durch das Bestattungsgesetz geregelten Totenfürsorge dennoch bestattungspflichtig und muss die Kosten tragen.


12. Wer ist der Bestattungspflichtige?

Für die Bestattung haben die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge laut dem Berliner Bestattungsgesetz § 16 zu sorgen:

1. der Ehegatte,
2. die Kinder,
3. die Eltern,
4. die Geschwister,
5. die Enkelkinder,
6. die Großeltern und
7. der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen eingetragenen Lebensgemeinschaft.


13. Ist der Bestatter immer erreichbar?

Ja, denn wirklich gute Bestatter kümmern sich nicht nur um die Formalitäten. Wir als Bestatter helfen den Hinterbliebenen bei der gesamten Bestattung und Vorsorge, sind daher immer Tag und Nacht, das ganze Jahr, erreichbar (Rufbereitschaft). Wir sind vor allem für die Angehörigen oder Freunde da, wenn in der schwersten Zeit des Lebens ein Gespräch gebraucht wird. Der verstorbene Mensch ist und bleibt Mensch und keine „Ware“ und wird von der Firma Besser Bestatten auch immer als Mensch würdevoll behandelt. Auch nach der Bestattung sind wir da, wo andere nicht da sein können oder wollen und helfen ihnen weiter.

14. Bis wann muss die Bestattung erfolgen?

Die Bestattung von Verstorbenen ist zulässig, wenn seit Eintritt des Todes 48 Stunden verstrichen sind und eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde. Der Bestatter ist abhängig von den Standesämtern ihren Öffnungszeiten und der Beurkundung.

Weitere Faktoren sind die Beisetzungstermine bei den Friedhofverwaltungen, die nur an bestimmten Tagen Bestattungen durchführen.

Die Erdbestattung oder Einäscherung ist innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes durchzuführen. Die Gesundheitsbehörde kann im Einzelfall die Frist verlängern, sofern gesundheitliche oder hygienische Bedenken nicht entgegenstehen.

15. Darf ich auch im Garten beerdigt werden?

Nein. In Deutschland gilt Bestattungszwang. Um die Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten zu schützen, entstand es ehemals und gilt noch bis heute. Alle menschlichen Überreste werden grundsätzlich gleichbehandelt, obwohl bei Urnen diese Gefahr nicht zutrifft. Diese Regelung gilt aus dem Hintergrund, dass diese menschlichen Überreste nicht irgendwann im Müll landen.
Ein Witwer möchte die Urne seiner Frau vielleicht gerne in seinem Besitz haben, doch was passiert später, wenn er stirbt und keine Angehörigen mehr da sind? Der Nachmieter wird sich sicher nicht um den Erwerb eines Grabes und eine aufwändige Beisetzung kümmern und bezahlen.

16. Warum wurden die Fenster im Sterbezimmer geöffnet?

Man wollte vermeiden, dass die Seele eines Menschen im Haus bleibt und Unheil anrichtet. Die Angst vor Wiedergängern war sehr groß, daher öffnete man das Fenster, damit die Seele nicht im Haus gefangen bleibt, sondern den Weg ins Freie und in den Himmel findet. Früher war es Brauch, dass die Verstorbenen bis zu einigen Tagen im Sterbebett blieben, da der Schreiner den Sarg erst anfertigte, die Totengräber das Grab aushoben, so wollte man auch unangenehme Gerüche vermeiden.

17. Warum wurden im Sterbezimmer die Spiegel verhängt?

Ausschlaggebend für diesen Brauch, war auch hier die Angst vor gefangenen Seelen, die dann im Haus Unheil verbreiten. Die Seele, die nach dem Tod den Körper verlässt, sollte sich nicht durch einen Spiegel irreleiten lassen.


18. Warum wurden Verstorbene schon immer mit den Füßen vorangetragen?

Es hat mit einem gewissen Respekt zu tun, denn Kranke werden auch vorwärts transportiert, damit sie den Weg sehen können. Dieses ist Brauch, der weit in die Geschichte zurückreicht. Er ist in der Furcht begründet, der Verstorbene könnte den Weg zum Haus oder zur Friedhofskapelle wiedererkennen und als Geist zurückkommen.


19. Was passiert bei der Einäscherung mit dem Zahngold?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Wenn das Krematorium einen Goldabscheider hat, wird das Gold nach dem Einäscherungsprozess gesondert gesammelt. Oft bestehen Verträge mit Edelmetallaufbereitern, die den Erlös für humanitäre Zwecke zur Verfügung stellen. Einige Krematorien nutzen jedoch auch die Erlöse der Wertstoffe, um damit die enormen Kosten für die Beseitigung der Giftstoffe zu reduzieren. Die Trennung, Filterung, Lagerung und Entsorgung von hochgiftigen Stoffen aus dem Einäscherungsprozess ist um ein Vielfaches teurer, als die vergleichsweise geringen Erlöse der Wertstoffe. Besitzt das Krematorium keinen Goldabscheider, dann befindet sich das teilweise geschmolzene Gold unter der Asche des Verstorbenen und ist kaum zu erkennen, geschweige denn davon zu trennen.

20. Ist in einer Urne nicht nur Asche vom Sarg enthalten?

Nein. Im Krematorium verbrennen alle Gewebe- und Holzbestandteile bei einer Einäscherungstemperatur von etwa 850-1000 Grad. Zusätzliche Energie liefert noch der Sarg und wird dabei komplett in Rauchgas umgewandelt. Nicht brennbare Materialien, wie Nägel und Schrauben bleiben übrig sowie vom Verstorbenen die Implantate aus Metall und der nicht brennbare Knochenkalk. Diese Fremdstoffe werden mit einem Magneten entfernt, sodass sich in der Urne fast nur die Asche des menschlichen Skelettes befindet.


21. Wird die Asche von mehreren Personen vermischt?

Nein. In der Brennkammer befindet sich beim Einäscherungsprozess immer nur ein Sarg mit einem Verstorbenen. Die Asche wird nach der Einäscherung durch Abziehen nach hinten im Flachbettofen, weiter transportiert. Eine Vermischung der Asche wird vermieden, weil erst dann der nächste Verstorbene in die Brennkammer eingebracht wird. Von der Anlieferung des Sarges, durch den kompletten Einäscherungsprozess bis in die Urne des Verstorbenen begleitet ihn ein Schamottestein mit seiner Registriernummer, um Verwechslungen zu vermeiden. Beim Füllen der Asche in die Aschekapsel wird kontrolliert, dass Name, Daten und Registriernummer mit dem Schamottestein übereinstimmen.

22. Werde ich bei einer Erdbestattung von Würmern gefressen?

Nein. Würmer sind in der Tiefe von etwa eineinhalb Metern nicht im Boden und fressen auch keine menschlichen Überreste. Würmer werden oft mit Maden verwechselt und diese sind eigentlich Fliegenlarven. Sie kommen durch Fliegeneier auf den Körper, wenn dieser längere Zeit ohne Kühlung war. Der Mensch hat mehrere Mikroorganismen in sich, ohne diese können wir keine Nahrung verdauen. Wenn wir sterben, beginnen diese Bakterien uns von innen zu zersetzen. Diese Autolyse ist hauptsächlich dafür verantwortlich, dass sich ein Verstorbener zersetzt.


23. Werden mir beim Ankleiden wirklich die Knochen gebrochen?

Nein. Die Toten- oder Leichenstarre ist wie ein Krampf in der Muskulatur, der Fachbegriff lautet: Rigor Mortis. Die Muskeln verhärten sich, da der körpereigene Stoff ATP nach dem Tod nicht mehr transportiert wird. Nach einigen Stunden führt dies zu einer Starre. Die feinen Muskelfasern beginnen sich durch Autolyse langsam zu zersetzen, wenn nach etwa 24 Stunden die Starre wieder abnimmt. Diese Rigor Mortis kann durch langsames Dehnen gelöst werden, wie auch bei einem normalen Krampf. Knochen werden also nicht gebrochen, was auch kaum möglich wäre, da diese extrem belastbar sind und einige Tonnen Druck aushalten.



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